Was sich im Februar 2026 geändert hat
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Seit dem 7. Februar 2026 gelten in der EU neue Verfahrensregeln, die beeinflussen, wie Passagiere Entschädigung für stornierte oder verspätete Flüge beantragen können. Diese Änderungen sind in Ländern wie Frankreich und Deutschland am deutlichsten, betreffen aber EU-weite Antragsverfahren in unterschiedlichem Maße.
Die wichtigsten Änderungen:
- Obligatorische Mediation vor einer Klage
- Verfahrenskosten, die für allein vorgehende Passagiere 50–150 € erreichen können
- Längere Bearbeitungszeiten für individuelle Ansprüche ohne professionelle Unterstützung
Diese Änderungen betreffen nicht deine grundlegenden Rechte — die EU-Verordnung EC 261/2004 bleibt vollständig in Kraft. Aber sie machen das Antragsverfahren komplizierter und zeitaufwändiger für Passagiere, die es ohne Hilfe navigieren.
Was obligatorische Mediation in der Praxis bedeutet
Vor dieser Reform konnte ein Passagier, der von seiner Airline abgelehnt wurde, direkt zu Gericht oder einer nationalen Durchsetzungsbehörde gehen. Jetzt gibt es in vielen EU-Ländern einen zusätzlichen erforderlichen Schritt.
So läuft das neue Verfahren typischerweise ab:
- Du sendest deinen Anspruch an die Airline
- Die Airline hat bis zu 2 Monate Zeit zu antworten
- Wenn sie deinen Anspruch ablehnt oder nicht antwortet, musst du durch einen zugelassenen Mediator gehen
- Mediation kann zusätzliche 3 bis 6 Monate dauern
- Erst nach dem Scheitern der Mediation kannst du die Sache vor Gericht bringen
Ergebnis: Ein Prozess, der früher 3–4 Monate dauerte, kann sich für einen allein vorgehenden Passagier nun auf 8–12 Monate erstrecken. Airlines wissen das — und manche verzögern absichtlich Antworten, um Passagiere zu erschöpfen.
Wie viel Entschädigung kannst du erhalten?
EC 261/2004 legt klare, feste Entschädigungsbeträge fest:
| Flugstrecke | Entschädigung |
|---|---|
| Unter 1.500 km | 250 € |
| 1.500 bis 3.500 km | 400 € |
| Über 3.500 km | 600 € |
Diese Beträge sind durch EU-Recht definiert — die Airline muss sie unabhängig davon zahlen, wie viel dein Ticket gekostet hat. Ein 40-€-Billigflugticket gibt dir exakt dasselbe Recht auf 250 € wie ein Business-Class-Tarif von 1.000 €.
Stornierung, Verspätung, Überbuchung — Welche Regel gilt?
Flug weniger als 14 Tage vor Abflug storniert: Du hast Anspruch auf EC 261/2004-Entschädigung und eine vollständige Rückerstattung deines Tickets oder Umleitung zu deinem Ziel so früh wie möglich.
Flug mit 3 Stunden oder mehr Verspätung bei Ankunft: Dieselben Entschädigungsbeträge gelten wie bei einer Stornierung, basierend auf der Flugstrecke.
Überbuchung (Boarding-Verweigerung): Sofortige Entschädigung plus Betreuungspflichten — Mahlzeiten, Hotel wenn nötig, Transport.
In allen Fällen muss die Airline auch bereitstellen:
- Mahlzeiten und Erfrischungen proportional zur Wartezeit
- Zwei kostenlose Telefongespräche, E-Mails oder Faxe
- Hotelunterkunft wenn ein Übernachten notwendig wird
- Transport zwischen Flughafen und Hotel
Die 5 Gründe, warum Airlines Ansprüche ablehnen — und warum sie meist falsch liegen
Airlines haben gut eingeübte Strategien zur Ablehnung von Entschädigung:
„Außergewöhnliche Umstände" — die häufigste Ausrede. Aber beachte: Ein technischer Defekt am Flugzeug ist nach EU-Rechtsprechung kein außergewöhnlicher Umstand. Nur wirklich unvorhersehbare externe Ereignisse (ein großes Wetterereignis, ein Fluglotsenstreik, ein Flughafensicherheitsvorfall) können qualifizieren.
Übermäßige Antwortverzögerungen — sie hoffen, dass du aufgibst. Viele Passagiere geben Ansprüche auf, wenn sie nach Wochen oder Monaten keine Antwort erhalten.
Anbieten eines Gutscheins statt Bargeld — du bist nicht verpflichtet, einen Gutschein zu akzeptieren. Du hast das Recht auf Geldentschädigung.
Bestreiten der Verspätungsdauer — „Die Verspätung betrug 2 Stunden 58 Minuten, nicht 3 Stunden." Was zählt, ist die tatsächliche Ankunftszeit (wenn die Flugzeugtüren geöffnet werden), nicht die Abflugzeit.
Umleitung auf Reiseversicherung — Reiseversicherung und EC 261/2004-Entschädigung sind völlig getrennt. Eine Reiseversicherung zu haben, reduziert nicht dein Recht auf EC 261-Entschädigung, und das Einfordern der einen beeinträchtigt nicht das Recht, die andere zu beantragen.
Deine Rechte: Eine Kurzreferenz
Hier ist eine Zusammenfassung dessen, worauf du nach EC 261/2004 Anspruch hast:
Sofortige Betreuungspflichten (unabhängig von Entschädigung):
- Mahlzeiten und Getränke (proportional zur Wartezeit, typischerweise ab 2 Stunden Verspätung)
- Hotel wenn du übernachten musst (Airline muss buchen und bezahlen)
- Zwei kostenlose Telefongespräche oder E-Mails
- Möglichkeit, die Reise abzubrechen und eine vollständige Rückerstattung zu erhalten (bei Verspätungen von 5+ Stunden)
Finanzielle Entschädigung:
- 250 € für Flüge bis 1.500 km
- 400 € für Flüge 1.500–3.500 km
- 600 € für Flüge über 3.500 km
- Entschädigung ist pro Person — wenn du mit der Familie gereist bist, kann jede Person einen Anspruch einreichen
Situationen, in denen du Anspruch hast:
- Flug weniger als 14 Tage vor geplantem Abflug storniert
- Flug 3+ Stunden bei Ankunft verspätet
- Boarding-Verweigerung wegen Überbuchung (ohne dein freiwilliges Einverständnis)
- Verpasster Anschluss durch Verspätung auf einem vorherigen Flug (bei derselben Buchung)
Situationen, in denen die Airline befreit sein kann:
- Außergewöhnliche Umstände, die wirklich außerhalb der Kontrolle der Airline liegen — aber die Beweislast liegt bei der Airline
Wie weit zurück kannst du Ansprüche einreichen?
Verjährungsfristen für Flugentschädigungsansprüche variieren in EU-Mitgliedstaaten:
| Land | Verjährungsfrist |
|---|---|
| Frankreich | 5 Jahre |
| Deutschland | 3 Jahre |
| Vereinigtes Königreich | 6 Jahre |
| Spanien | 5 Jahre |
| Italien | 2 Jahre |
| Niederlande | 2 Jahre |
| Die meisten anderen EU-Länder | 1–3 Jahre |
Die anwendbare Verjährungsfrist ist in der Regel jene des Landes, in dem die Airline registriert ist oder wo der Flug abflog. Im Zweifel: Prüfe lieber früher als später — je älter der Anspruch, desto schwieriger kann es sein, Dokumentation zu sammeln.
Warum 2026 ein professioneller Service besser ist als allein vorgehen
Mit den Verfahrensänderungen vom Februar 2026 ist der individuelle Klageweg länger, teurer und komplexer geworden. Genau deshalb sind professionelle Anspruchsservices wie AirHelp wertvoller geworden.
Was AirHelp für dich tut:
- Beurteilt deine Berechtigung in 3 Minuten
- Übernimmt alle Korrespondenz mit der Airline
- Verwaltet den obligatorischen Mediationsschritt wenn erforderlich
- Leitet rechtliche Schritte ein wenn notwendig
- Du zahlst nur bei Erfolg (35 % der eingeholten Entschädigung)
AirHelp hat bereits über 10 Millionen Passagieren dabei geholfen, Entschädigung zu erhalten, mit einer Erfolgsquote von 93 %.
Die Alternative — allein vorgehen — ist völlig möglich, erfordert aber:
- Einreichen des Anspruchs bei der richtigen Abteilung der Airline
- Warten auf das 2-monatige Antwortfenster
- Navigation der obligatorischen Mediation wenn sie ablehnen oder ignorieren
- Möglicherweise bis zu einem Jahr warten, bevor ein Ergebnis erzielt wird
- Mögliche Mediationskosten von 50–150 €
Für einen 250-€-Entschädigungsanspruch macht das eigenständige Vorgehen mit 100 € Mediationskosten und Monaten deiner Zeit den DIY-Weg fragwürdig. Für einen 600-€-Anspruch auf einem Langstreckenflug kann es sich noch lohnen — aber nur wenn du bereit bist für die Zeitinvestition.
Schritt für Schritt: Was tun, wenn dein Flug storniert oder verspätet ist
Am Flughafen:
- Bitte die Airline um eine schriftliche Erklärung der Störung und ihrer Ursache
- Bewahre alle Quittungen für Mahlzeiten, Transport und Unterkunft, die die Airline hätte bereitstellen sollen — du kannst diese zurückfordern
- Fordere Betreuung (Mahlzeiten, Hotel) sofort an — warte nicht darauf, dass die Airline sie anbietet
- Fotografiere Abflugtafeln, die deinen Flugstatus zeigen
Nach der Heimkehr:
- Sammle deine Dokumente: Buchungsbestätigung, Bordkarte, Quittungen
- Prüfe deine Flugnummer und das Datum auf FlightAware, um die tatsächliche Verspätungszeit zu bestätigen
- Reiche einen Anspruch direkt bei der Airline ein (nutze ihr offizielles Entschädigungsantragsformular)
- Wenn die Airline deinen Anspruch ablehnt oder innerhalb von 2 Monaten nicht antwortet, nutze AirHelp oder wende dich an deine nationale Durchsetzungsbehörde
FAQ
Ändern die 2026-Reformen die Entschädigungsbeträge?
Nein. Die Beträge bleiben dieselben: 250 €, 400 € oder 600 € je nach Flugstrecke. Nur das Verfahren zur Erlangung der Entschädigung hat sich geändert — speziell für Passagiere in manchen EU-Ländern, die lieber unabhängig als durch einen Anspruchsservice vorgehen.
Kann ich immer noch ohne Anwalt einen Anspruch einreichen?
Ja, aber das Verfahren ist jetzt in einigen EU-Ländern länger und potenziell kostspieliger, aufgrund obligatorischer Mediation. Wenn du einen starken Fall und die Geduld hast, ihn durchzuhalten, ist die Eigenanmeldung möglich. Ein Anspruchsservice übernimmt das alles ohne Vorabkosten.
Wie lange habe ich Zeit, einen Anspruch einzureichen?
Es hängt von deinem Land ab. In den meisten EU-Staaten beträgt die Frist 2 bis 6 Jahre ab dem Datum des Fluges. Warte nicht unnötig — Beweise zu sammeln wird mit der Zeit schwieriger.
Die Airline bot mir einen Gutschein an. Muss ich ihn akzeptieren?
Nein. Du hast ein gesetzliches Recht auf Geldentschädigung in bar (oder Banküberweisung). Die Airline kann dich nicht zwingen, einen Gutschein anzunehmen. Du kannst ihn ablehnen und auf die Bargeldentsprechung nach EC 261/2004 bestehen.
Übernimmt AirHelp den obligatorischen Mediationsschritt?
Ja. AirHelp verwaltet den gesamten Prozess, einschließlich des neuen Mediationsschritts wo er gilt. Du musst nichts weiter tun, als deinen Anspruch über ihre Plattform einzureichen.
Wie lange dauert das Verfahren mit AirHelp?
Durchschnittlich 3 bis 6 Monate — deutlich schneller als der individuelle Weg nach der Reform, der sich auf 8–12 Monate erstrecken kann. AirHelps Team von Luftfahrtrechtsspezialisten weiß, welche Airlines schnell zahlen und welche mehr Druck benötigen.
Was, wenn ich nicht in der EU lebe — kann ich trotzdem einen Anspruch einreichen?
EC 261/2004 schützt dich basierend auf dem Flug, nicht auf deiner Nationalität oder deinem Wohnsitz. Wenn dein Flug von einem EU-Flughafen abgeflogen ist, oder wenn er an einem EU-Flughafen angekommen ist und von einer EU-ansässigen Airline betrieben wurde, bist du abgedeckt — unabhängig davon, wo du lebst.
Nicht sicher, wie viel Ihnen zusteht? Nutzen Sie unseren Entschädigungsrechner, um Ihren Anspruch in weniger als einer Minute zu prüfen.