Ihre Fluggastrechte nach EU-Recht
EC 261/2004 schützt Passagiere auf allen Flügen, die von EU-Flughäfen abfliegen. Verstehen Sie Ihre Rechte und fordern Sie bis zu €600 Entschädigung.
Entschädigung bei Flugverspätung
3+ Stunden zu spät angekommen? Das EU-Recht gibt Ihnen Anspruch auf €600 — unabhängig davon, was die Fluggesellschaft sagt.
Bis zu €600Entschädigung bei Flugannullierung
Flug mit weniger als 14 Tagen Vorlauf annulliert? Möglicherweise steht Ihnen eine feste Entschädigung nach EC 261/2004 zu.
Bis zu €600Beförderungsverweigerung / Überbuchung
Wegen Überbuchung nicht an Bord gelassen? EC 261/2004 garantiert Entschädigung und Umbuchung.
Bis zu €600Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug
Anschlussflug wegen Flugverspätung verpasst? Sie könnten Anspruch auf bis zu €600 haben.
Bis zu €600Vollständiger EC 261/2004 Leitfaden
Alles Wissenswerte über die EU-Verordnung 261/2004 — Anwendungsbereich, Beträge, Fristen und Vorgehensweise.
Bis zu €600Außergewöhnliche Umstände
Wann können Fluggesellschaften die Entschädigung verweigern? Erfahren Sie, was als außergewöhnliche Umstände gilt — und was nicht.
Bis zu €600War Ihr Flug gestört?
Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf bis zu €600 Entschädigung haben. Kostenlose Prüfung — nur bei Erfolg zahlen.
Flug jetzt prüfen — kostenlosKein Erfolg, keine Kosten · Dauert 3 Min. · 93 % Erfolgsquote