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Kopenhagen–London Flugverspätung — Entschädigung bis 250€ nach EC 261/2004

Hatte Ihr Kopenhagen–London-Flug mehr als 3 Stunden Verspätung? Erfahren Sie, wie Sie 250€ Entschädigung nach EC 261/2004 erhalten.

✈ EC 261/2004
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Gesetzlich festgelegt — EU-Verordnung EC 261/2004
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Die Strecke Kopenhagen–London (957 km) verbindet Dänemarks Hauptstadt mit Großbritannien. Hauptanbieter sind SAS, British Airways, EasyJet und Norwegian. Kam Ihr Flug vom Flughafen Kopenhagen Kastrup (CPH) nach London mit mehr als 3 Stunden Verspätung an, haben Sie Anspruch auf 250€ pro Passagier nach EC 261/2004.

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Ihre Entschädigung: 250€ pro Passagier

957 km liegen unter der 1.500-km-Grenze der EC 261/2004. Jeder Passagier mit 3 oder mehr Stunden Ankunftsverspätung hat Anspruch auf 250€ in bar.

Wesentliche Fakten:

  • Gilt für Economy und Business gleichermaßen
  • Zwei Passagiere: 500€; vier: 1.000€
  • Zahlung in bar — kein Anspruch der Airline auf Gutscheinzahlung
  • Zusätzlich zu Verpflegungs- und Unterkunftsansprüchen

Wann gilt EC 261/2004?

1. Ankunftsverspätung von mindestens 3 Stunden Maßgeblich ist das Öffnen der Türen am Londoner Flughafen. Eine Abflugverspätung, die unterwegs aufgeholt wird, zählt nicht, wenn die Ankunft innerhalb der 3-Stunden-Grenze liegt.

2. Abflug aus Kopenhagen (Dänemark, EU-Gebiet) Kastrup liegt in Dänemark (EU). Alle Abflüge von CPH unterliegen EC 261/2004 — auch British Airways, EasyJet und Norwegian.

3. Bestätigte Buchung Buchungsreferenz ist ausreichend.

Außergewöhnliche Umstände: Schneestürme, ATC-Streiks, Sicherheitsvorfälle befreien die Airline. Technische Defekte und Rotationsverzögerungen nicht.

Airlines auf dieser Strecke

SAS (Scandinavian Airlines) ist der Hauptanbieter auf dieser Strecke. Als EU-Carrier gilt EC 261/2004 vollumfänglich. SAS hat ein Online-Reklamationsportal und bearbeitet valide Ansprüche in der Regel ohne Eskalation.

British Airways fliegt Kopenhagen–Heathrow. Für Abflüge aus CPH: EC 261/2004. BA-Portal nimmt Anträge für EU-Abflüge entgegen.

EasyJet bedient Kopenhagen ab Gatwick und Luton. EC 261/2004 für Abflüge aus CPH. Formulare online verfügbar.

Norwegian Air fliegt die Strecke mit einer komplexeren Unternehmensstruktur, bleibt aber für EC 261/2004-Ansprüche bei Abflügen aus Dänemark verpflichtet. Bearbeitungszeiten können länger sein.

So stellen Sie einen Antrag — 4 Schritte

Schritt 1: Tatsächliche Ankunftszeit prüfen (FlightAware oder App der Airline).

Schritt 2: Antrag via Online-Formular stellen — Buchungsreferenz, Flugnummer, Datum, IBAN.

Schritt 3: Bis zu 2 Monate auf die Entscheidung warten. SAS und BA antworten in der Regel schneller als Billigairlines.

Schritt 4: Bei Ablehnung: Trafikstyrelsen (dänische Verkehrsbehörde) oder AirHelp (nur bei Erfolg Gebühren).

Alle Routendaten: Kopenhagen–London

Vollständige Informationen zur Route finden Sie auf der Seite Kopenhagen–London.

FAQ — Verspätung Kopenhagen–London

SAS hat meinen Flug annulliert — habe ich Anspruch auf 250€? Ja. Bei Annullierung: Wahl zwischen Rückerstattung und Umbuchung sowie 250€ Entschädigung — außer bei Benachrichtigung 14+ Tage vorher oder außergewöhnlichen Umständen.

Norwegian lehnt meine Forderung ab — was kann ich tun? Erstatten Sie Beschwerde beim Trafikstyrelsen, der Danish Transport Authority, die Norwegian zur Einhaltung von EC 261/2004 für dänische Abflüge zwingen kann.

Verspätung wegen Schneefall in Kopenhagen — besteht Anspruch? Nicht automatisch. Echter außergewöhnlicher Schneefall kann die Airline befreien. Voraussehbare winterliche Bedingungen in Kopenhagen gelten nicht pauschal als außergewöhnlich.

Kann ich beim Kauf über ein Vergleichsportal trotzdem Entschädigung beantragen? Ja. Sie stellen den Antrag direkt bei der ausführenden Airline, unabhängig vom Buchungskanal.

Wie lange ist die Verjährungsfrist für Abflüge aus Dänemark? Das dänische Recht sieht eine Frist von 3 Jahren vor. Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich.


Nicht sicher, wie viel Ihnen zusteht? Nutzen Sie unseren Entschädigungsrechner, um Ihren Anspruch in weniger als einer Minute zu prüfen. Einen vollständigen Überblick über Ihre Fluggastrechte finden Sie in unserem Leitfaden zur EC 261/2004.

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