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Zürich–London Flugverspätung — Entschädigung bis 250€ nach EC 261/2004

Hatte Ihr Zürich–London-Flug mehr als 3 Stunden Verspätung? Erfahren Sie, wie Sie 250€ Entschädigung nach EC 261/2004 erhalten.

✈ EC 261/2004
250
Gesetzlich festgelegt — EU-Verordnung EC 261/2004
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Die Strecke Zürich–London (789 km) verbindet die Schweiz mit Großbritannien. Hauptanbieter sind SWISS, British Airways, EasyJet und Edelweiss Air. Kam Ihr Flug vom Flughafen Zürich (ZRH) nach London mit mehr als 3 Stunden Verspätung an, haben Sie Anspruch auf 250€ pro Passagier.

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wenn Sie über unsere Links eine Entschädigung beantragen, erhalten wir möglicherweise eine Provision — für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Wichtiger Hinweis: Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, hat jedoch EU-gleichwertige Fluggastrechte in nationales Recht übernommen. Ihre Rechte bei Abflügen aus Zürich entsprechen denen bei Abflügen von einem EU-Flughafen.

Ihre Entschädigung: 250€ pro Passagier

789 km liegen unter der 1.500-km-Grenze. Jeder Passagier mit 3 oder mehr Stunden Ankunftsverspätung hat Anspruch auf 250€ in bar.

  • Gilt für alle Passagiere unabhängig vom Ticketpreis
  • Zwei Passagiere: 500€; vier: 1.000€
  • Zahlung in bar — keine Pflicht zur Annahme von Gutscheinen
  • Zusätzlich zu Verpflegungs- und Unterkunftsansprüchen

Wann gilt das Recht auf Entschädigung?

1. Ankunftsverspätung von mindestens 3 Stunden Maßgeblich ist das Öffnen der Türen am Londoner Flughafen.

2. Abflug aus Zürich (Schweiz — gleichwertige Regelung) Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vollzieht EU-gleichwertige Regelungen für Abflüge aus Schweizer Flughäfen.

3. Bestätigte Buchung Buchungsreferenz ist ausreichend.

Außergewöhnliche Umstände: Dichter Nebel, starker Schneefall, ATC-Streiks können anerkannt werden. Technische Defekte und Rotationsverzögerungen nicht.

Airlines auf dieser Strecke

SWISS (Swiss International Air Lines) ist die Schweizer Nationalairline (Lufthansa-Gruppe) und bedient Zürich–Heathrow als Kernstrecke. SWISS hat einen strukturierten Kundenservice und akzeptiert berechtigte Ansprüche in der Regel ohne Eskalation.

British Airways fliegt Zürich–Heathrow. Für Abflüge aus Zürich: Schweizer Luftfahrtrecht. BA-Portal nimmt entsprechende Anträge entgegen.

EasyJet bedient Zürich ab Gatwick und Luton. EasyJet Switzerland (Sitz Genf) unterliegt Schweizer Recht. Formulare online verfügbar.

Edelweiss Air ist eine Schweizer Freizeitairline (Lufthansa/SWISS-Gruppe) mit Flügen ab Zürich zu britischen Flughäfen. Gleiche Fluggastrechte gelten.

So stellen Sie einen Antrag — 4 Schritte

Schritt 1: Tatsächliche Ankunftszeit prüfen (FlightAware oder FlightRadar24).

Schritt 2: Antrag über das Online-Formular der Airline stellen — Buchungsreferenz, Flugnummer, Datum, IBAN/SWIFT.

Schritt 3: Bis zu 2 Monate auf die Entscheidung warten.

Schritt 4: Bei Ablehnung: BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt, Schweiz) oder AirHelp (nur bei Erfolg Gebühren).

Alle Routendaten: Zürich–London

Vollständige Informationen zur Route finden Sie auf der Seite Zürich–London.

FAQ — Verspätung Zürich–London

Gilt EC 261/2004 für Flüge ab Zürich, obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist? Ja, in der Praxis. Die Schweiz hat gleichwertige Regeln in nationales Recht umgesetzt. Ihre Rechte entsprechen denen bei einem EU-Abflug.

Mein SWISS-Flug hatte wegen Nebels in Zürich Verspätung — muss die Airline zahlen? Züricher Nebel ist eine bekannte Herausforderung. Handelte es sich um echten außergewöhnlichen Nebel, kann die Airline befreit sein. Typische winterliche Sichteinschränkungen in Zürich gelten jedoch nicht pauschal als außergewöhnlich.

EasyJet bot mir einen 150€-Gutschein für meinen 250€-Anspruch — soll ich akzeptieren? Nein, sofern kein besonderer Grund besteht. Sie haben Anspruch auf 250€ in bar. Lehnen Sie schriftlich ab.

Mein Flug war ein Codeshare — wer ist zuständig? Der ausführende Carrier — die Airline, deren Flugzeug und Besatzung den Flug tatsächlich durchgeführt haben.

Wie lang ist die Verjährungsfrist für Züricher Abflüge? Nach Schweizer Recht beträgt die Frist in der Regel 2 Jahre ab Flugdatum. Handeln Sie schnell.


Nicht sicher, wie viel Ihnen zusteht? Nutzen Sie unseren Entschädigungsrechner, um Ihren Anspruch in weniger als einer Minute zu prüfen. Einen vollständigen Überblick über Ihre Fluggastrechte finden Sie in unserem Leitfaden zur EC 261/2004.

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