Die Strecke Brüssel–London (322 km) ist eine der kürzesten internationalen Routen Europas. Trotz der kurzen Flugdauer von rund 1 Stunde 10 Minuten gelten alle Fluggastrechte in vollem Umfang. Kam Ihr Flug vom Flughafen Brüssel (BRU) nach London mit mehr als 3 Stunden Verspätung an, haben Sie Anspruch auf 250€ Entschädigung pro Passagier nach EC 261/2004.
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Die Route wird von Brussels Airlines, British Airways, EasyJet und Ryanair bedient.
Ihre Entschädigung: 250€ pro Passagier
322 km liegen deutlich unter der 1.500-km-Grenze der EC 261/2004. Jede Ankunftsverspätung von 3 Stunden oder mehr berechtigt jeden Passagier zu 250€ Barausgleich.
Wichtige Punkte:
- Der Betrag hängt nicht vom Ticketpreis ab
- Gilt pro Person: zwei Passagiere = 500€, fünf Passagiere = 1.250€
- Zahlung in Bar: keine Pflicht, Gutscheine anzunehmen
- Zusätzlich zu Verpflegungs-, Unterkunfts- oder Erstattungsansprüchen
Wann gilt EC 261/2004?
1. Ankunftsverspätung von mindestens 3 Stunden Maßgeblich ist das Öffnen der Türen am Londoner Flughafen (Heathrow, Gatwick, Stansted, Luton oder City).
2. Abflug von Brüssel (EU-Gebiet) Der Flughafen Brüssel liegt in Belgien (EU). Alle Abflüge von BRU unterliegen EC 261/2004 — auch britische Carrier wie British Airways und Ryanair.
3. Bestätigte Buchung Eine Buchungsreferenz reicht aus.
Außergewöhnliche Umstände: Extremwetter, ATC-Streiks, Sicherheitsvorfälle = Airline befreit. Technische Defekte und Personalprobleme = Airline haftet.
Airlines auf dieser Strecke
Brussels Airlines ist Belgiens nationale Airline (Lufthansa-Gruppe). Als EU-Carrier gilt EC 261/2004 vollumfänglich. Besitzt ein Online-Reklamationsformular und antwortet in der Regel fristgerecht.
British Airways bedient Brüssel–Heathrow (Terminal 1 BRU). Für Abflüge aus Brüssel: EC 261/2004. BA-Portal nimmt entsprechende Anträge entgegen.
EasyJet fliegt nach London Gatwick. Für Abflüge aus BRU: EC 261/2004. Formulare online verfügbar.
Ryanair fliegt ab Brussels South Charleroi (CRL), ca. 60 km von Brüssel, aber belgisches Staatsgebiet. EC 261/2004 gilt gleichermaßen. Bei Ablehnung: Beschwerde beim belgischen DGLV.
So stellen Sie einen Antrag — 4 Schritte
Schritt 1: Tatsächliche Ankunftszeit prüfen (FlightAware oder FlightRadar24).
Schritt 2: Antrag über das Online-Formular stellen — Buchungsreferenz, Flugnummer, Datum, IBAN.
Schritt 3: Bis zu 2 Monate auf die Entscheidung warten. Bei Anerkennung: Überweisung in 2–6 Wochen.
Schritt 4: Bei Ablehnung: DGLV (Belgien) oder AirHelp (nur bei Erfolg Gebühren).
Alle Routendaten: Brüssel–London
Vollständige Informationen zur Route finden Sie auf der Seite Brüssel–London.
FAQ — Verspätung Brüssel–London
Gilt EC 261 für Ryanair-Flüge ab Charleroi? Ja. Charleroi ist ein belgischer Flughafen (EU) — die Rechte gelten genauso wie für BRU.
Mein Flug hatte genau 3 Stunden Verspätung — habe ich Anspruch? Ja. Ab genau 3 Stunden ist der Anspruch gegeben. Unter 3 Stunden nicht.
Brussels Airlines bot mir einen Gutschein statt 250€ — muss ich akzeptieren? Nein. Sie haben Anspruch auf Bargeld. Lehnen Sie schriftlich ab und verlangen Sie eine Banküberweisung.
Wer ist zuständig, wenn der Flug ein Codeshare war? Für Entschädigungen ist der ausführende Carrier verantwortlich — die Airline, deren Flugzeug und Besatzung den Flug tatsächlich durchgeführt haben.
Wie lange dauert der gesamte Prozess? Bei direkter Anerkennung: 2–3 Monate. Bei Streitfällen mit Schlichtung oder Gericht: 6–18 Monate.
Nicht sicher, wie viel Ihnen zusteht? Nutzen Sie unseren Entschädigungsrechner, um Ihren Anspruch in weniger als einer Minute zu prüfen. Einen vollständigen Überblick über Ihre Fluggastrechte finden Sie in unserem Leitfaden zur EC 261/2004.