London–Paris: Ikonische Kurzstrecke mit Hoher Frequenz
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Trotz des Eurostar-Wettbewerbs fliegen jährlich Millionen von Passagieren zwischen London (LHR, LGW, LCY) und Paris (CDG, ORY). Auf der rund 341 km langen Strecke operieren British Airways, EasyJet und Air France mit mehreren täglichen Verbindungen.
Bei einer Verspätung von 3 oder mehr Stunden, einer Annullierung oder Nichtbeförderung haben Sie Anspruch auf 250 € Entschädigung pro Person nach EG 261/2004.
Entschädigung auf der Strecke London–Paris
Die Entfernung von ca. 341 km liegt unter der 1.500-km-Grenze:
250 € pro Passagier
Der Anspruch besteht unabhängig vom Ticketpreis, wenn:
- Der Flug 3+ Stunden verspätet am Zielort ankam, oder
- Er mit weniger als 14 Tagen Vorlauf annulliert wurde, oder
- Ihnen die Beförderung verweigert wurde.
Zwei Passagiere = bis zu 500 €; vier Passagiere = bis zu 1.000 €.
EG 261/2004 — Wann Gilt die Verordnung?
Paris CDG und ORY liegen in Frankreich (EU). Flüge ab Paris unterliegen EU-Recht. Für Flüge ab London gilt das britische Äquivalent — in der Praxis nahezu identische Rechte.
Voraussetzungen:
- Bestätigte Buchung und pünktliches Einchecken
- Tatsächliche Ankunftsverspätung von 3+ Stunden
- Keine außergewöhnlichen Umstände nachgewiesen
Wie Sie Ihren Anspruch Geltend Machen
British Airways
Online-Formular „Compensation and refund requests" auf der BA-Website. Antwortzeit: 4–8 Wochen.
EasyJet
EC261-Formular im EasyJet-Hilfecenter. Bei Ablehnung ohne Begründung: Eskalation an UK CAA oder französische DGAC.
Air France
Customer Relations bei Air France online. Als EU-Carrier unter EU-Recht besteht voller Entschädigungsanspruch. Antwortzeit: 4–6 Wochen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1: Bestätigen Sie 3+ Stunden Verspätung am Ankunftsort.
Schritt 2: Dokumente sammeln — Buchungsbestätigung, Boardingpass, Ausweis.
Schritt 3: Schriftlicher Antrag unter Berufung auf EG 261/2004. 250 € pro Person in bar fordern.
Schritt 4: Keine Antwort nach 8 Wochen — UK CAA (London-Abflüge), DGAC (Paris-Abflüge) oder AirHelp.
Weitere Informationen zur Strecke
London nach Paris — Streckendetails
FAQ — Flugverspätung London–Paris
Begründet ein ATC-Streik in Frankreich keinen Entschädigungsanspruch? ATC-Streiks externer Behörden gelten oft als außergewöhnliche Umstände. Sie haben aber Anspruch auf Erstattung oder Umbuchung.
Muss ich Gutscheine statt Bargeld akzeptieren? Nein. EG 261/2004 gibt Ihnen das Recht auf Barentschädigung.
Wie lange gilt die Frist? Vereinigtes Königreich: 6 Jahre. Frankreich: 5 Jahre ab Reisetag.
Gilt der Anspruch auch für Kinder auf der Buchung? Ja — jeder namentlich genannte Passagier hat einen individuellen Anspruch auf 250 €.
Ich habe über ein Reiseportal gebucht — gegen wen klagen? Gegen die ausführende Fluggesellschaft, nicht gegen das Portal.
Nicht sicher, wie viel Ihnen zusteht? Nutzen Sie unseren Entschädigungsrechner, um Ihren Anspruch in weniger als einer Minute zu prüfen. Einen vollständigen Überblick über Ihre Fluggastrechte finden Sie in unserem Leitfaden zur EC 261/2004.